Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 01.07.2015 des Ladyfit Studio Edling, ElektroPark Weiß Vertriebs GmbH

Die Vertragspartner des Mitgliedsvertrages sind Sie persönlich als Mitglied oder die von Ihnen vertraglich benannte Nutzerin (nachfolgend „Sie“, „Ihnen“ oder „Mitglied“ genannt) sowie der Ladyfit-Studiobetreiber ElektroPark Weiß Vertriebs GmbH, Staudhamer Straße 27, 83533 Edling (nachfolgend „Ladyfit-Studiobetreiber(s)“ genannt).


1. Abschlussort des Mitgliedvertrages
Sie können Ihren Mitgliedvertrag ausschließlich in den Geschäftsräumen des Ladyfit-Studiobetreibers – im Ladyfit-Studio, Gewerbering 21, 83533 Edling oder in der Verwaltung, Staudhamer Straße 27, 83533 Edling – abschließen. Auf der Internetseite www.ladyfit-edling.de werden verschiedene Vertragslaufzeiten, Angebote und Services des Ladyfit-Studiobetreibers dargestellt dargestellt, sowie Informationen dazu zum Download angeboten, die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag auf Basis des aktuellen Fernabsatzgesetzes online oder den Mitgliedsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Ladyfit-Studiobetreibers zu schließen, besteht jedoch nicht.


2. Abschlussdatum und Vertragsbeginn
Ihr Mitgliedsvertrag wird durch die Unterzeichnung beider Vertragspartner – zu dem als Vertragsbeginn vereinbarten Zeitpunkt – wirksam. Sie können die Leistungen des Ladyfit-Studiobetreibers im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Vertragsbeginn ist entweder der 1. Tag des Monats oder der 15. Tag des Monats. Liegt der Tag der Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages zwischen diesen beiden Tagen, so können Sie die Leistungen des Ladyfit-Studiobetreibers bis einschließlich 14. des Monats unentgeltlich nutzen.


3. Laufzeit des Mitgliedsvertrages
Sie schließen mit dem Ladyfit-Studiobetreiber einen Mitgliedsvertrag mit einer festen Erstlaufzeit ab. Für beide Vertragsparteien gelten zwei wesentliche Punkte:

a) Der Mitgliedsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um den Zeitraum der Erstlaufzeit (Beispiel: 3 Monate Erstlaufzeit, 3 Monate Verlängerung; 12 Monate Erstlaufzeit, 12 Monate Verlängerung).
b) Verträge mit einer Erstlaufzeit oder Verlängerung von mehr als 3 Monaten können mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden.

Beide Vertragsparteien haben das Recht zur Kündigung. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Mit „schriftlich“ ist eine, auf Papier in Druckschrift oder leserlicher Handschrift abgefasste, mit Kündigungsdatum versehene und handschriftlich unterzeichnete Erklärung zu verstehen.


4. Ruhezeit des Mitgliedsvertrages
Der Ladyfit-Studiobetreiber gewährt Ihnen auf schriftlichem Antrag und Nachweis eine beitragsfreie „Ruhezeit des Mitgliedsvertrages“, z.B. im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder einem anderen persönlichen Grund, nach Maßgabe des geltenden Rechts.


5. Mitgliedsbeitrag / SEPA Lastschriftmandat / Bankeinzugsverfahren
Der monatliche Mitgliedsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat ist im Voraus zu entrichten. Er wird für den Fall, dass der Vertrag am 1. Tag des Monats beginnt, zum 1. Tag des Monats und für den Fall, dass der Vertrag am 15. Tag des Monats beginnt, zum 15. Tag des Monats fällig. Die von Ihnen geschuldeten monatlichen Zahlungen werden per Bankeinzugsermächtigung auf Grundlage des SEPA-Lastschriftmandats eingezogen. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge.


6. Ladyfit-Mitgliedskarte
Die Nutzung der Mitgliedskarte und damit das Training im Ladyfit Studio in Edling ist nur Ihnen gestattet. Wir führen Identitätskontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Karte nur von dafür berechtigten Personen genutzt wird. Wenn Sie bei Vertragsschluss ein Foto von sich zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware anfertigen lassen, können wir die Identitätskontrolle über Ihr hinterlegtes Bild durchführen, andernfalls über eine Ausweiskontrolle (behördliches Dokument mit Lichtbild).

Die Hinterlegung Ihres Bildes ist freiwillig. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitgliedskarte vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust umgehend dem Ladyfit-Studiobetreiber zu melden. Im Falle eines von Ihnen verschuldeten Verlustes oder Defektes der Karte erhalten Sie eine neue Mitgliedskarte gegen 10,– Euro Bearbeitungsgebühr. Sie sind berechtigt, dem Ladyfit-Studiobetreiber nachzuweisen, dass ihm ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.


7. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht des Ladyfit-Studiobetreibers und insbesondere die Regeln der im Ladyfit Studio in Edling aushängenden Hausordnung durchzusetzen.


8. Haftung
Der Ladyfit-Studiobetreiber schließt jede Haftung für Schäden seines Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind:

die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Ladyfit-Studiobetreibers oder dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht die Haftung für sonstige Schäden, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Ladyfit-Studiobetreibers beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind in diesem Zusammenhang solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.


9. Datenschutz
Der Ladyfit-Studiobetreiber erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen über Sie, die er unmittelbar von Ihnen oder über die Nutzung seiner Einrichtungen erhält. Der Ladyfit-Studiobetreiber nutzt diese Informationen über Sie, um die Kundenbeziehung mit Ihnen zu gestalten und Ihnen auch andere eigene Produkte und Services anzubieten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben der Ladyfit-Studiobetreiber und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht
statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter http://www.ladyfit-edling.de/kontakt/datenschutzerklaerung/


10. Vertragsänderung
Der Ladyfit-Studiobetreiber ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich einen Vorteil für Sie darstellen. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur zulässig, wenn diese für Sie unter Berücksichtigung der Interessen des Ladyfit-Studiobetreibers zumutbar ist. Der Ladyfit-Studiobetreiber wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“).
Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich auf Papier oder per E-Mail an elektropark@ladyfit-edling.de gegenüber dem Ladyfit-Studiobetreiber ElektroPark Weiß Vertriebs GmbH, Staudhamer Straße 27, 83533 Edling, www.ladyfit-edling.de widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Ladyfit-Studiobetreiber Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.


83533 Edling, gültig ab dem 01.07.2015